EU-Vermittlerrichtlinie – die nächsten Schritte nach der Verabschiedung
Das Europaparlament und der EU-Rat unterzeichnete am 20. Januar 2016 die europäische Vermittlerrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive). In den kommenden zwei Jahren muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Parallel dazu konkretisiert die EU-Kommission wichtige IDD-Regelungen in vier so genannten delegierten Rechtsakten. Aus Sicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist es entscheidend, dass die EU-Kommission den Richtlinientext konkretisiert, ohne die vom europäischen Gesetzgeber getroffenen grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinie einzuschränken oder abzuändern.
Für den deutschen Markt besonders relevant seien laut GDV die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb. So lasse die IDD Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte – beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen – unter der Bedingung zu, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht. Zudem verlange die Richtlinie, dass die Provision keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler hat, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Die EU-Kommission stehe nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann.
Quelle: Newsletter GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)