Europäischer Vorschlag zur Altersvorsorge vom Verbraucherschutz begrüßt
Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission zum Pan-European Pension Product (PEPP) stößt beim Bund der Versicherten (BdV) größtenteils auf Zuspruch. „Wir begrüßen es, dass die Kommission mit einem mutigen Schritt nach vorne die Altersvorsorge neu aufsetzen will“, so BdV Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Allerdings vermisst der BdV, der das Projekt seit vielen Jahren begleitet, klare Regelungen zur Auszahlungsphase. Kleinlein befürchtet, dass die Versicherungswirtschaft durch unfaire Kalkulationen Kunden übervorteilen könnte.
Durch das neue europäische Altersvorsorgeprodukt soll vieles erleichtert und transparenter werden. So soll die Portabilität dazu führen, dass der Kunde bei einem Wohnortwechsel in anderen EU-Staat, die Möglichkeit der Weiterführung des Vertrages geboten wird. Das einheitliche Produktinformationsblatt legt die Kosten und Gebühren transparenter dar, und insgesamt soll es durch seine maximal fünf Anlagestrategien während der Ansparphase verständlicher sein.
Der BdV kritisiert jedoch weiterhin, dass der Regulierungsvorschlag nach wie vor große Spielräume für Benachteiligungen der Verbraucher offen lässt: So gibt es für die Auszahlphase keine Vorgaben für Kostenbelastungen durch biometrische Risiken, wie sie sich etwa durch Sterblichkeitstabellen ausdrücken. Auch sei die Beteiligung an Risikogewinnen nicht geregelt.
„Wir sehen große Chancen, dass nach dem gierigen Klein-Klein der einzelnen Anbieter jetzt tragfähige, nachhaltige und effiziente Lösungen entstehen können“, so Kleinlein. „Die EU-Kommission fordert ein einfaches, standardisiertes und kostengünstiges Produkt und hat dabei offensichtlich aus den Fehlern der Riester-Rente gelernt“, so Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)