Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ist Vollmitglied in den europäischen Aufsichtsbehörden

Die FMA Liechtenstein ist neues Vollmitglied der in London angesiedelten Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA), der in Frankfurt ansässigen Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Paris. Bisher verfügte die FMA über den Beobachterstatus in den drei Aufsichtsbehörden. Die Übernahme der EU-Verordnungen zu den Europäischen Aufsichtsbehörden in das EWR-Abkommen (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) ebnete den Weg zur vollen Mitgliedschaft.

Die volle Integration in die drei europäischen Aufsichtsbehörden stärkt die Position der FMA als gleichwertige und anerkannte Aufsichtsbehörde auf europäischer und auf globaler Ebene. Sie ist wichtig für den Zugang liechtensteinischer Finanzmarktteilnehmer zu den ausländischen Märkten. Die FMA zieht als Mitglied im jeweiligen Rat der Aufseher ein und verfügt über dieselben Rechte und Pflichten wie die nationalen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union (EU). Da Liechtenstein nicht EU-Mitglied ist, verfügt die FMA jedoch über kein Stimmrecht in den Gremien dieser Finanzaufsichtsbehörden.

Die Verordnungen zu den europäischen Aufsichtsbehörden sind Bestandteil des ersten Pakets an EU-Rechtsakten, dessen Übernahme der Gemeinsame EWR-Ausschuss in das EWR-Abkommen Ende September beschlossen hatte. Damit ist der gleichberechtigte Zugang zum EU-Binnenmarkt für die liechtensteinischen Finanzplatzakteure gewährleistet.

Das erste Übernahmepaket umfasste auch die Richtlinie über alternative Investmentfonds Manager (AIFM). Liechtensteinische Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und alternative Investmentfonds (AIF) verfügen mit dieser Übernahme über den EU-Pass und damit den Zugang zum europäischen Binnenmarkt, womit die 28 EU-Staaten und die EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island umfasst sind.

Quelle: Pressemitteilung FMA

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten. (JF1)

www.fma-li.li

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