Fondsprospekt des Riesenradfonds „Singapore Flyer“ ist falsch
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24. November 2015 (Aktenzeichen: 10 U 222/13) entschieden, dass der Fondsprospekt der Singapore Flyer GmbH & Co. KG falsch ist und hat dem gegen die Bethmann Bank (früher: Delbrück Bethmann Maffei AG) klagenden Anleger Schadensersatz in Höhe seiner Anlagesumme zugesprochen.
Nach Ansicht des OLG wurden die Anleger im Prospekt über die tatsächlichen Risiken des Projekts getäuscht. Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass der Verkaufsprospekt in den Prognoseberechnungen nicht auf realistischen Grundlagen basierte, da die Möglichkeit einer Abweichung bezüglich der Größe von Gewerbeflächen nicht im Prospekt angesprochen war. Der Anleger habe aufgrund des Prospekts davon ausgehen müssen, dass die Bauplanung schon endgültig abgeschlossen sei.
Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, die dieses Urteil erstritten hat und circa 200 Anleger des Fonds vertritt: „Den meisten Anlegern wurde der Fonds als abgesicherte Anlage dargestellt. Dass die Prognoseberechnungen völlig ins Blaue hinein aufgestellt waren, weil die Baugenehmigung für die Gewerbeflächen noch gar nicht abschließend erteilt war, wurde den Anlegern verschwiegen. Dafür muss die Bank jetzt gerade stehen. Der besonders dreisten Verteidigungsstrategie der Bank, wonach sie dieses Risiko einerseits selbst nicht erkannt haben will, andererseits aber behauptet, aus dem Prospekt seien diese Risiken erkennbar gewesen, hat das Gericht jetzt eine klare Absage erteilt.“
Der Fonds war im Jahr 2005 von einer Tochtergesellschaft der Delbrück Bethmann Maffei Bank (niederländische ABN Amro-Gruppe) aufgelegt und sowohl von der Bethmann Bank als auch zu einem kleinen Teil von der Hypo Vereinsbank an die Anleger vertrieben worden. Es sollte das größte Riesenrad der Welt werden, man warb mit dem Riesenrad in London („London Eye“), allerdings sollte das Riesenrad in Singapur noch besser und erfolgreicher werden, weil die Besucher dort die Wartezeit zwischen Ticketkauf und Riesenradfahrt in den angeschlossenen Restaurants und Geschäften sinnvoll nutzen können sollten. Das neu zu errichtende Riesenrad in Singapur wurde als „das neue Wahrzeichen Singapurs“ gehandelt. Allerdings fielen die Mieteinnahmen wesentlich geringer aus als prospektiert. Daneben konnten die erwarteten Besucherzahlen nicht erreicht werden. Die Projektgesellschaft in Singapur steht seit 2013 unter Zwangsverwaltung, die Anleger des Riesenradfonds haben laut Mattil & Kollegen keine Ausschüttungen mehr zu erwarten.
Quelle: Pressemitteilung Mattil & Kollegen
Die Kanzlei Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Sitz in München, ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. (JF1)