GDV-Stellungnahme: Review der Zentralverwahrerverordnung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 24. Mai 2022 seine Stellungnahme zu dem Vorschlag der EU-Kommission für den Review der Zentralverwahrerverordnung abgegeben.
Die Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depository/CSDs) und zur Verbesserung von der Wertpapierlieferungen und -Abrechnungen bringt einen neuen rechtlichen Rahmen für CSDs und die Wertpapierabwicklung in der Europäischen Union. Der Verband begrüße die Inhalte des Vorschlags zur Änderung der Zentralverwahrerverordnung. Insbesondere werde positiv bewertet, dass die EU-Kommission vorschlägt, die ursprüngliche vorgesehene Pflichteindeckung bei gescheiterten Wertpapiergeschäften entfallen zu lassen. Der Verband unterstützt die im Gesetz vorgesehenen Geldstrafen bei fehlgeschlagenen Wertpapiergeschäften, sieht diese aber auch als ausreichend an. Einer Pflichteindeckung bedürfe es an dieser Stelle nicht. Marktteilnehmer hätten die Möglichkeit, bilateral eine Eindeckung zu vereinbaren, soweit sie ein Bedürfnis hierfür sehen. Dies gebe Versicherern und anderen Marktteilnehmern ausreichende Flexibilität. (DFPA/mb1)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.