GDV unterstützt Vorstoß für weitere Steuererleichterungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die übrigen Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßen die Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern zur Bewältigung der ökonomischen Folgen der Corona-Krise. Gleichzeitig schlagen die Verbände weitere steuerliche Maßnahmen für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen vor.
Die Spitzenverbände sprechen sich insbesondere dafür aus, die Fristen für die Abgabe von Steuer(vor)anmeldungen zu verlängern. Das sollte namentlich für die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Versicherung- und Feuerschutzsteuer gelten. Verlängert werden sollen unter anderem auch die Fristen in Rechtsbehelfsverfahren. Zudem sollte der Verlustrücktrag für einen geschätzten Verlust 2020 bereits unterjährig zu ermöglicht werden, zum Beispiel im Wege der (nachträglichen) Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019. Überlegt werden könnte laut GDV auch, einen Verlustrücktrag in größerem Umfang und zeitlich ausgedehnter als bisher zu erlauben. In der gegenwärtigen Situation sollte zudem auf die Einführung neuer Compliance-Vorschriften verzichtet werden. Dies betreffe auch die gerade erst geschaffene Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 493.000 Mitarbeitern, 438 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.