GDV: Vorschläge der EIOPA gehen nicht weit genug
Die Empfehlungen der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zur künftigen Eigenmittelunterlegung von Infrastrukturinvestments stoßen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf ein geteiltes Echo. „Es ist gut, dass die EIOPA der Diskussion über eine risikogerechtere Kapitalunterlegung neue Impulse gibt. Allerdings bleiben die Vorschläge hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Axel Wehling.
Die EIOPA war Anfang des Jahres von der Europäischen Kommission gebeten worden, Vorschläge für eine neue Eigenmittelunterlegung von Infrastrukturinvestments unter dem neuen Aufsichtssystem Solvency II zu erarbeiten. Die EU-Kommission will damit mehr privates Kapital für Infrastrukturinvestments mobilisieren. In ihrem in der Vorwoche veröffentlichten Konsultationspapier ordnet die EIOPA Infrastrukturinvestitionen weiterhin den Aktienrisiken zu. Sie schlägt jedoch eine Eigenmittelunterlegung von 30 bis 39 Prozent vor, statt wie bislang geplant von bis zu 59 Prozent.
Aus Sicht des GDV gehen die Empfehlungen nicht weit genug. Sinnvoller wäre eine separate Risikoklasse für Infrastrukturanlagen unter Solvency II. „Die Vermengung von Infrastruktur und Aktien ist angesichts der geringen Korrelation zwischen beiden Anlageklassen nicht gerechtfertigt“, so Wehling. Die vorgeschlagene Eigenmittelquote hält er für zu hoch. „Angemessen wären 20 bis 25 Prozent.“ Auch die von der EIOPA angeregten Stresstests für einzelne Projekte lehnt der GDV-Hauptgeschäftsführer ab: „Investitionen dürfen nicht durch zusätzliche Auflagen erschwert werden.“
Das neue Aufsichtssystem für Versicherer tritt Anfang 2016 in Kraft. Wichtige Details, wie beispielsweise die Eigenmittelanforderungen für verschiedene Anlageklassen, sind in der Rechtsverordnung („Delegated Act“) der EU-Kommission festgelegt, die Anfang 2015 verabschiedet wurde. Schon kurz darauf kündigte die EU-Kommission jedoch eine Überprüfung ihrer Eigenkapitalvorgaben für Infrastrukturinvestments an und beauftragte die EIOPA mit einem Konsultationspapier. Bis Anfang August haben Unternehmen und Verbände nun die Möglichkeit, die Vorschläge von EIOPA zu kommentieren. Bis September will die Aufsichtsbehörde ihre abschließenden Empfehlungen an die EU-Kommission übergeben. Nach einer Änderung der delegierten Rechtsakte erhalten noch das Europäische Parlament und der Rat die Gelegenheit, Widerspruch gegen die Vorschläge der EU-Kommission einzulegen. Mit einer Anpassung der Rechtsverordnung ist nach Einschätzung des GDV daher nicht vor Sommer 2016 zu rechnen.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)