GdW kommentiert Einigung bei Grundgesetz-Änderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss über Änderungen im Grundgesetz erzielt. Damit sollen die Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes bei Investitionen – unter anderem im Bildungsbereich und bei der sozialen Wohnraumförderung – geregelt werden. Dazu erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die Einigung von Bund und Ländern auf eine Grundgesetzänderung ist ein wichtiger Schritt nach vorne für mehr bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland.“
Der Kompromissvorschlag müsse jetzt schnell in die Tat umgesetzt werden, damit der Bund auch nach 2019 die Länder finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann. „Denn die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen ist eine enorme Herausforderung, die nur mit dem gemeinsamen starken Engagement aller politischer Ebenen gelöst werden kann. Jährlich werden rund 80.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Dafür müssen insgesamt mindestens fünf Milliarden Euro aufgewendet werden. Da es sich bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, sind die Länder nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel kozufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen“, sagt Gedaschko.
Quelle: Pressemitteilung GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. (mb1)