Generali muss Rückabwicklung von Rentenversicherungen zulassen
Nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg die Generali Lebensversicherung wegen Irreführung abgemahnt hat (DFPA berichtete), erkennt der Versicherungskonzern nun die Verwendung einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung an und verpflichtet sich gegenüber betroffenen Kunden, die Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen zuzulassen.
„Mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung setzt die Generali endlich geltendes Recht um“, sagt Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das war überfällig! Die entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch liegen schon Jahre zurück. Trotzdem wurden Kunden einfach abgewimmelt.“
Ausgangspunkt der Abmahnung war der Fall eines Kunden, der seinen Rentenversicherungsvertrag mit Hilfe eines Widerspruchs rückabwickeln wollte. Dies lehnte die Generali Versicherung mit der Begründung ab, dass die Widerspruchsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg hielten die Widerspruchsbelehrung hingegen für fehlerhaft. Zum einen sollte der Verbraucher laut Belehrung seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, obwohl auch eine E-Mail zulässig ist. Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genügt. Zu beiden Punkten hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden.
Die Generali Lebensversicherung AG ist nach der Allianz Lebensversicherungs-AG, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und der Neue Leben Lebensversicherung AG der vierte große Versicherungskonzern, den die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unberechtigter Ablehnungen eines Widerspruches abgemahnt hat. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg
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