Geplante Änderung der Anlageverordnung eröffnet Spielräume für alternative Investments

Am 27. Juni 2024 wurde der Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote, eine Erweiterung der Risikoanlagenquote und eine weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das insbesondere für Kapitalanlagen von Pensionskassen bedeutet, haben die Fondsexperten der P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB im Private Equity Magazin zusammengestellt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben am 27. Juni 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende für die Kapitalanlagen von Pensionskassen relevante Änderungen der Anlageverordnung vor:

  • Einführung einer eigenen Infrastrukturquote i. H. v. 5% des Sicherungsvermögens;
  • Nutzung der Öffnungsklausel für Anlagen oberhalb der geltenden Streuungsgrenzen; und
  • Erweiterung der Risikokapitalanlagenquote von 35% auf 40% des Sicherungsvermögens.

Die Änderungen dürften mittelbar auch für die landesrechtlich regulierten Versorgungswerke und sogar für Solvency II unterliegende Versicherer, soweit sie nach ihren internen Anlagerichtlinien der Anlageverordnung unterliegen, relevant werden. Gerade im Hinblick auf die Infrastrukturquote dürfte es künftig zudem von Bedeutung sein, wie die Anlagestrategie und das Berichtswesen betroffener Fonds ausgestaltet sind.

Für die Experten reiht sich der Entwurf in eine Folge aktueller Maßnahmen auf Landesebene und Gesetzesvorhaben auf Bundesebene ein, die der Mobilisierung von Kapital v.a. institutioneller Investoren für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien dienen sollen. Wir halten Sie über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren sowie weitere Entwicklungen auf dem Laufenden. (DFPA/abg)

Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Die P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB bieten Beratung zu Transaktionen und Asset Management an. Die Kanzlei mit Büros in Berlin, Frankfurt am Main und München bietet sowohl Rechts- und Steuerberatung an.

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