Geplante Regulierung von Kreditfonds könnte zu Abwanderung ins europäische Ausland führen
Mit der am 7. März 2015 in Kraft getretenen Anlagevorordnung (AnlV) für Versicherer wurden versicherungsaufsichtsrechtliche Erleichterungen geschaffen, die es kleinen und mittleren Versicherungsunternehmen ermöglichen sollen, über Fondslösungen in Infrastruktur zu investieren. Diese Erleichterungen sollten nicht nachträglich durch das geplante OGAW-V-Umsetzungsgesetz (OGAW – Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) eingeschränkt werden. Dies fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Stellungnahme.
Die Politik sieht vor, die Infrastruktur in Deutschland zu modernisieren. Dafür soll auch verstärkt mit institutionellen Investoren zur Finanzierung der Vorhaben zusammen gearbeitet werden. Die deutschen Versicherer verfügen laut GDV über Kapitalanlagen in Höhe von rund 1,45 Billionen Euro und stehen für Investitionen in Infrastruktur bereit. Gerade für kleine und mittelgroße Versicherer biete sich die Möglichkeit der Investition in Infrastruktur über Offene Spezial-Alternative-Investmentfonds (Spezial-AIF) an.
Mit dem aktuellen OGAW-V-Umsetzungsgesetz werde jedoch die Festlegung konkreter Anlagegrenzen verfolgt, welche die bestehenden Möglichkeiten der Unternehmen zur Kapitalanlage stark beschneiden würden. Es soll eine Grenze der erlaubten Investitionen von allgemeinen Offenen Spezial-AIF und Offenen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen in Höhe von maximal 50 Prozent in unverbriefte Darlehensforderungen eingeführt werden. Dies würde bedeuten, dass den Spezial-AIF mindestens 50 Prozent andere Kapitalanlagen beizumischen wären, so der GDV.
Institutionelle Investoren, die eine fokussierte Anlagepolitik verfolgen, könnten über solche Spezial-AIF nicht mehr ausschließlich in eine Assetklasse investieren. Die Eignung entsprechender Kreditfonds für die Kapitalanlage der Versicherer würde sich damit erheblich verringern. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass institutionelle Anleger, die in diesem Segment weiterhin in Offene Spezial-AIF investieren wollen, dies dann gegebenenfalls in europäischen Ländern wie zum Beispiel Luxemburg tun, in denen keine Anlagebeschränkung vorliegt.
Quelle: Homepage GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)