Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage: Verbraucherverband sieht Verbesserungsbedarf
Das parlamentarische Verfahren zum Gesetz über die Einführung einer Musterfeststellungsklage hat begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf. In einigen Punkten sollte aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause, am 14. Juni 2018, vom Bundestag verabschiedet werden.
Der vzbv fordert, dass der im Regierungsentwurf gefundene Kompromiss zur Klagebefugnis beibehalten wird. Eine hinreichend breite und vielfältige Zahl von Verbraucherverbänden sollte zur Durchführung von Musterfeststellungsklagen befugt sein. „Klageberechtigte Verbände müssen so vielfältig sein wie der Verbraucheralltag selbst. Der Erfolg von Musterklagen wird auch von der Erfahrung und Kompetenz spezialisierter und ortsnaher Verbrauchervertretungen abhängen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Sorge machen dem vzbv die hohen Anforderungen an die Anmeldung im Klageregister. Nur wer sich dort formal korrekt einträgt, profitiert später von der verjährungshemmenden Wirkung der Klage und kann sich auf das Musterurteil berufen. „Es darf nicht dazu kommen, dass ein Verbraucher sich auf das rechtskräftige Urteil berufen möchte und dann erfährt, dass sein Anspruch schon verjährt ist. Und das alles nur, weil er sich formal nicht korrekt angemeldet hat“, so Müller. Das wäre aus Sicht der Verbraucherschützer ein Rückschlag für das Rechtsempfinden von Verbrauchern. Die Pflichtangaben des Gesetzentwurfs sollten vereinfacht und reduziert werden.
Die Musterfeststellungsklage bleibe eine Verbandsklage, die der klagende Verband nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne rechtliche Verpflichtung im Verhältnis zu den Anmeldern führe. Andernfalls würde die Musterfeststellungklage zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken führen, die in einem Missverhältnis zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten der klagenden Verbände und zu den geringen Anwaltsgebühren stehen würden. Der vzbv schlägt vor, entweder den Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aus dem Verfahren auszutreten oder eine haftungsrechtliche Klarstellung ins Gesetz aufzunehmen.
Es müsse eine Regelung gefunden werden, damit es nicht zu einem Wettlauf um die erste Klageerhebung kommt, wenn mehrere Verbände an der Durchführung einer Musterfeststellungsklage interessiert sind. Statt dieses „Windhundprinzips“ erscheint es aus Sicht des vzbv sinnvoller, dass das Gericht unter mehreren an einem Tag eingegangenen Klagen innerhalb einer kurzen Frist den Musterkläger auswählt. Andere Verbraucherorganisationen sollten die Möglichkeit haben, sich als Streithelfer am Prozess zu beteiligen.
Quelle: Pressemitteilung vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)