Gesetzliche Sicherung von Bankeinlagen wird Pflicht

Am 26. März 2015 hat der Bundestag dem von der Regierung vorgelegten sogenannten DGSD-Umsetzungsgesetz zugestimmt, wobei DGSD für Deposit Guarantee Schemes Directive steht, also für Einlagensicherungsrichtlinie. Danach müssen die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken künftig einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hatten die Sachverständigen den Gesetzentwurf allgemein begrüßt. Sparer werden danach im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten, waren von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit. Die bisherigen Vorsorgetöpfe können allerdings als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden.

Der Anlegerschutz umfasst 100.000 Euro pro Institut, geht in einigen Fällen aber über diese Grenze hinaus. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder die Auszahlung einer Lebensversicherung. (JF1)

Quelle: Meldung Deutscher Bundestag

www.bundestag.de

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