Grundsteuer-Urteil: Bund der Steuerzahler fordert aufkommensneutrale Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt (DFPA berichtete). Angesichts der erforderlichen Gesetzesreform fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass sich Bund und Länder nun schnell auf ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer einigen. „Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk. „Die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“
Obwohl Experten bereits seit Jahren eine Grundsteuerreform anmahnen, habe die Politik das Thema bisher nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schlendrian jetzt einen Riegel vorschiebt“, sagt Bilaniuk. „Jetzt muss gehandelt werden!“ Praktisch hält der Verband ein „Einfachmodell“ für sinnvoll. Ein solches Modell hatten die Bundesländer Hamburg und Bayern bereits vorgeschlagen. Dabei werden für die Grundstücksberechnung lediglich die Grundstücksgröße und Wohnfläche angesetzt. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar“, meint Bilaniuk.
Anlass für die Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen muss, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln weiter angewendet werden. Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen.
Quelle: Pressemitteilung Bund der Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) mit Sitz in Berlin ist ein 1949 gegründeter Verein, dessen Ziele die Senkung von Steuern und Abgaben sowie die Verringerung von Bürokratie, Steuerverschwendung und Staatsverschuldung sind. (jpw1)