GVB: Vorfälligkeitsentschädigung muss bleiben
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) setzt sich für den Erhalt der Vorfälligkeitsentschädigung ein, die bei vorzeitig zurückgeführten Krediten anfällt. Schließlich wollen die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken ihren Kunden auch in Zukunft langfristige Immobilienfinanzierungen zu günstigen und stabilen Kreditkonditionen anbieten können. „Damit sichern wir die Planungsgrundlage, um die langjährige faire Partnerschaft mit den Häuslebauern im Freistaat fortführen zu können“, sagt Jürgen Gros, Vorstandsmitglied beim GVB.
Der GVB begrüßt die Position der Bundesregierung, die am bewährten Instrument der Vorfälligkeitsentschädigung festhalten will. Das geht aus dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie hervor, der heute (25.9.) in Bundestag und Bundesrat auf der Tagesordnung steht. Gros: „Die Politik muss diesen Kurs halten. Dann profitieren die Kunden weiterhin von günstigen Krediten und langen Laufzeiten und können den Hausbau auf fester Basis planen.“
Quelle: Pressemitteilung GVB
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem Dach 1.300 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 279 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.021 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. (30. Juni 2015) (TH1)