Höhere Haftungssummen für Vermittler und Berater
Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1.276.000 Euro und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Das teilt Rechtsanwalt Norman Wirth mit Bezug auf eine Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums im Bundesanzeiger mit.
Bisher lagen die Summen bei 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Dabei handelt es sich um eine turnusmäßig alle fünf Jahre vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex.
„Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits - wenn auch mit erheblicher Verspätung - ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2-Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das. Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten“, so Wirth.
Quelle: Pressemitteilung Wirth Rechtsanwälte
Wirth - Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB sind eine bundesweit tätige Kanzlei mit Sitz in Berlin. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz spezialisiert. (TH1)