IDD: EU-Parlament will Umsetzung in Teilen verschieben
Nach Informationen des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist eine Verschiebung des finalen Umsetzungstermins von Teilen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) möglich. Am 16. Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) über zwei delegierte Rechtsakte zur IDD der Kommission vom 21. September 2017 abgestimmt. Der Ausschuss verabschiedete einen Änderungsantrag, mit dem die Kommission aufgefordert wird, das Inkrafttreten dieser Rechtsakte vom 23. Februar 2018 auf den 1. Oktober 2018 zu ändern.
Inhaltliche Bedenken gegen die Rechtsakte habe es vorerst grundsätzlich nicht gegeben. Jedoch wurde der Zeitplan, den die Kommission mit den delegierten Verordnungen vorgab, als problematisch angesehen, so der AfW. Hintergrund dafür sei, dass das Parlament drei Monate Zeit hat, die delegierten Rechtsakte der Kommission vom 21. September 2017 zu prüfen. Das wäre also bis zum 21. Dezember 2017.
AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth: „Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist - wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23. Februar 2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert.“
Aus dem in Deutschland für die Umsetzung der IDD federführenden Wirtschaftsministerium erhielt der AfW bereits eine Bestätigung für die vorliegenden Informationen und Interpretationen.
Wirth kommentiert: „Bemerkenswert ist, dass die Brüsseler Politik - beziehungsweise eher die Eurokratie - , nun schon zum zweiten Mal an ihrer selbst aufgebauten Komplexität scheitert und den eigenen Zeitplan nicht einhalten kann. Das war bei der MiFID-II-Umsetzung bereits der Fall, nun bei der IDD. “
Inwieweit die Europäische Kommission das Votum des Parlaments akzeptiert und umsetzt bleibt abzuwarten.
Quelle: Pressemitteilung AfW
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