IDW verabschiedet neue Grundsätze für die Prüfung des Lageberichts
Im März 2016 hatte der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) einen Entwurf für einen überarbeiteten Standard zur Prüfung des Lageberichtes veröffentlicht und forderte Wirtschaftsprüfer, Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit zur Kommentierung auf (DFPA berichtete).Der HFA des IDW hat nun mit IDW PS 350 n.F. die Methodik zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und des überarbeiteten DRS 20 fortentwickelt.
Der Anwendungszeitpunkt wurde gegenüber der Entwurfsfassung um zwei Jahre verschoben: IDW PS 350 n.F. gilt für die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31. Dezember 2019 enden.
Quelle: Pressemitteilung IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. (JF1)