Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt neue Grundsätze für die Prüfung des Lageberichts
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat einen Entwurf für einen überarbeiteten Standard zur Prüfung des Lageberichtes (IDW EPS 350 n.F.) veröffentlicht und fordert Wirtschaftsprüfer, Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit zur Kommentierung bis zum 31. Mai 2016 auf.
Der Lagebericht ist neben dem Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss das zentrale Informationsinstrument der Berichterstattung. Er ergänzt diesen insbesondere um zukunftsgerichtete Angaben. Aufstellung und Prüfung des Lageberichts haben daher laut IDW für Investoren und Analysten große Bedeutung.
Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW, führt dazu aus: „Der Standardentwurf betont das risikoorientierte Prüfungsvorgehen bei der Prüfung des Lage- beziehungsweise Konzernlageberichts. Die Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie der Prognoseberichterstattung werden konkretisiert und so nach außen erkennbar aufgewertet. Mit der Neufassung des IDW PS 350 wird der Fokus zudem stärker auf den Prozess der Aufstellung des Lageberichtes gerichtet. Darauf müssen sich auch die Bilanzierenden vorbereiten. Wir empfehlen, dass Abschlussprüfer und Unternehmen dazu rechtzeitig einen Austausch suchen!“
Mit dem Standardentwurf sei auf aktuelle gesetzliche Änderungen sowie auf die Erfahrungen aus der Anwendung von DRS 20 reagiert worden.
Quelle: Pressemitteilung IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. (TH1)