Insurtech-Angebote: "Bequem, aber nicht immer rechtskonform"
Mit verschiedenen „Insurtech-Angeboten“ schreitet die Digitalisierung des Versicherungsmarktes voran. Das Interesse der Verbraucher ist groß, mehr und mehr Verträge werden inzwischen online abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun den Versicherungsmakler Clark Germany GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Bedingungen in seinen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abgemahnt. Clark hat inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und darf die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden.
Die Verbraucherzentrale stellte in den AGB von Clark erhebliche Rechtsmängel fest, durch die Verbraucher benachteiligt würden. Unter anderem wollte der Anbieter seine Haftung und auch die seiner Dienstleister für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausschließen, beispielsweise bei technischen Fehlern der Software oder Wartungsarbeiten auf der Plattform selbst. „So könnte es durchaus passieren, dass Verbraucher Probleme mit dem Abschluss oder der Deckung ihres Versicherungsvertrags bekommen und das Unternehmen im Schadensfall nicht haftet, weil es sich auf technische Probleme beruft, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Außerdem nahm Clark sich in seinen Geschäftsbedingungen heraus, diese bei einer Änderung des Marktes einseitig anpassen zu können. „Dass es dabei nicht darum geht, die Interessen von Verbrauchern zu berücksichtigen, liegt auf der Hand“, sagt Grieble. Auch sollten Verbraucher, die die Plattform nutzen, einen vermuteten Missbrauch ihrer Daten nach den Bedingungen des Versicherers nicht nur sofort, sondern auch schriftlich mitteilen müssen. „Dass nach Ansicht des Unternehmens eine E-Mail mit einer so eiligen Information nicht ausreichend sein soll, ist nicht nachvollziehbar und vor allem rechtswidrig“, so Grieble weiter, „Anbieter dürfen in solchen Fällen nicht auf die schriftliche Form bestehen, sondern höchstens die Textform verlangen.“ Darunter fällt nach neuester Gesetzeslage auch die E-Mail.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg behält den digitalen Markt weiter im Auge. „Wenn Anbieter den Versicherungsmarkt so elementar verändern, müssen sie auch die rechtlichen Grundlagen einhalten“, betont Grieble, „Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen und damit die Verbraucherrechte auf dem Weg in die Digitalisierung nicht auf der Strecke bleiben.“
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Baden Württemberg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)