IW: Optionen für eine Reform der Förderung vermögenswirksamer Leistungen
Bei einer genaueren Untersuchung von Datensätzen über die Einkommens- und Vermögenssituation der Haushalte fällt auf, dass signifikante Teile der Bevölkerung zu wenig Geld für Altersvorsorge, größere Anschaffungen, wie dem Immobilienerwerb, oder für unvorhergesehene Ereignisse zurückgelegt haben. Zwar verfügen laut Daten der Bundesbank 44 Prozent der Haushalte über Wohneigentum, 46 Prozent über eine private Altersvorsorge und 72 Prozent über Sparkonten und Bausparverträge. Doch fallen die Partizipationsraten in den unteren Einkommen deutlich geringer aus. Von den unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher besitzen 81 Prozent kein Wohneigentum, 86 Prozent keinen Bausparvertrag, 94 Prozent keine Fondsanteile und 95 Prozent keinen Riester-Rentenvertrag. Darauf verweist das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Die Förderung der Vermögensbildung in Deutschland habe in den vergangenen Jahren einen Wandel erlebt. Durch den zunehmenden Anstieg der Lebenserwartung sei die Förderung der privaten Altersvorsorge in den Vordergrund gerückt. Gleichzeitig sind die Fördervolumina für die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie um jeweils rund 50 Prozent gefallen. Die zunehmende Bedeutung der Altersvorsorge bedeute allerdings nicht, dass die Förderziele mittelfristiger Vermögensaufbau und Immobilienerwerb an Bedeutung verloren haben. Gerade vor dem Hintergrund der geringeren Partizipationsraten der unteren Einkommen an der Vermögensanlage scheine eine Reform der Förderinstrumente geboten. Aus dem Rückgang des Fördervolumens sowie der geringeren Vorsorge der unteren Einkommen leitet das IW Köln ab, dass eine Anpassung der Einkommensgrenzen für vermögenswirksame Leistungen sowie eine Erhöhung der staatlichen Arbeitnehmersparzulage diesen Haushalten beim Vermögensaufbau helfen könne.
Aus Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gehe hervor, dass im Jahr 2013 etwa 15 Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen erhalten haben. Das Gesamtvolumen summiert sich auf knapp 3,6 Milliarden Euro. Während die Arbeitnehmer aus dem untersten Einkommensdezil im Schnitt 29 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr erhalten haben, waren es im obersten Dezil durchschnittlich 178 Euro. Auch der Anteil der Arbeitnehmer, der Leistungen erhält, steigt über die Dezile an. Im achten Dezil liegt der Anteil mit fast 65 Prozent am höchsten und nimmt anschließend wieder leicht ab.
In der Mikrosimulation mit der EVS ergeben sich für 3,2 Millionen Arbeitnehmer Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage, die sich insgesamt auf 146,9 Millionen Euro für das Jahr 2017 summieren. Dies sei mehr als im Subventionsbericht der Bundesregierung ausgewiesen, der die Kosten auf 100 Millionen Euro schätzt. Zwei Faktoren dürften hier eine Rolle spielen: Erstens sei die Zahl im Subventionsbericht ebenfalls nur eine Kostenschätzung, deren Werte über die Jahre stark schwanken und zweitens könnten aus der Mikrosimulation keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Zulage gezogen werden. Da die Zulage mit der Steuererklärung zusammen beantragt werden muss und nicht automatisch gewährt wird, könne eine durchaus relevante Nichtinanspruchnahme auftreten.
Quelle: Pressemitteilung IW Köln
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) mit Hauptsitz in Köln, einem Hauptstadtbüro in Berlin und einer Verbindungsstelle in Brüssel ist ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut. Es wird von Unternehmen und Verbänden der privaten Wirtschaft finanziert und setzt sich für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein. (mb1)