Klage gegen Nürnberger Lebensversicherung - Intransparenz von 14 Klauseln bestätigt
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Nürnberger Lebensversicherung am 13. Februar 2018 (Aktenzeichen: 3 U 169/17) dazu verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen zu berufen noch diese zu verwenden. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten die Versicherung verklagt und bekamen nun auch in zweiter Instanz Recht.
Der BdV hatte 14 Klauseln aus fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen des Lebensversicherers angegriffen, die nicht den Transparenz-Anforderungen genügen. Sie beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, den Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufwerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen. Das OLG Nürnberg hat mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 7 O 9287/15) weitgehend bestätigt. Demzufolge gelten auch für geförderte Rentenversicherungen die gleichen Transparenz-Anforderungen wie für nicht geförderte, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Die Berufung der Nürnberger Lebensversicherung wurde zurückgewiesen.
Das OLG Nürnberg hat auch eine Klausel zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten verboten, die die Vorinstanz noch für zulässig hielt. Die OLG-Richter bestätigten damit, dass auch sie gegen das Transparenzgebot verstößt. Aus der Klausel geht nicht eindeutig hervor, wie die Abschluss- und Vertriebskosten bei einer Ansparzeit von unter fünf Jahren berechnet werden. Sie lässt zwei Deutungen zu: Die Kosten werden in voller Höhe auf die kürzere Zeit verteilt, oder entsprechend zeitanteilig gekürzt. „Verbraucher können nicht abschätzen, was im Falle einer kürzeren Ansparphase auf sie zukommt“, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Daher verstößt die Klausel gegen das Bestimmtheits- und auch das Verständlichkeitsgebot. Außerdem ist sie auch wegen inhaltlicher Unangemessenheit unwirksam.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)