Kleinanlegerschutzgesetz: Crowdfunding-Branche zieht grundsätzlich positive Bilanz
Am 10. Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen Anleger nach mehreren großen Insolvenzen am „Grauen Kapitalmarkt“ vor zweifelhaften Angeboten von Vermögensanlagen besser geschützt werden. Seitdem greifen die Regelungen auch in den gesamten Bereich Crowdfunding ein. Ein Jahr nach dem Start zieht der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) eine positive Bilanz: „Das Kleinanlegerschutzgesetz hat am Grauen Markt für mehr Transparenz gesorgt. Damit hat das Gesetz eine wesentliche Vorgabe erfüllt und stärkt den Verbraucherschutz“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding.
Allerdings stelle sich der neu geschaffene Rechtsrahmen für die Weiterentwicklung der Crowdfunding-Branche in der praktischen Anwendung als zu restriktiv dar: „Die Beschränkung der Crowdfunding-Ausnahme im Kleinanlegerschutzgesetz auf das Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Vermögensanlagen ist langfristig nicht sinnvoll. Viele Plattformen wollen ihren Nutzern auch die Verwendung anderer Mezzanin- und EigenkapitalSeite Instrumente ermöglichen, ohne dass dadurch hohe Kosten entstehen. Hier sollte zügig nachgearbeitet werden“, erklärt El Mallouki.
Auch die Obergrenze von 10.000 Euro für Investitionen in Projekte der Schwarmfinanzierung sieht der Verband kritisch. Diese Deckelung sei nicht im Interesse der Kleinanleger. „Wir wollen, dass auch Investoren mit größeren Finanzierungssummen die Plattformen nutzen können. So wie es in anderen Ländern längst üblich ist“, erläutert der Vorstandsvorsitzende.
Trotz dieser Einschränkungen ist der Crowdfunding-Markt in Deutschland weiter auf Wachstumskurs, so der BVCF. Zwar setzte in Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Phase der Konsolidierung ein, in der vor allem viele kleinere Plattformen aus dem Wettbewerb gegangen sind. Zugleich seien jedoch zahlreiche neue Plattformen, vor allem im Energie- und Immobilienbereich, in den Markt eingetreten.
Quelle: Pressemitteilung BVCF
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. ist zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. Der Verein wurde 2015 in Frankfurt am Main gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. (JF1)