Kommentar zum möglichen Verbot für ausländische Investoren Wohnimmobilien zu erwerben
Um die Wohnungsnot in Berlin zu bekämpfen erwägt die Berliner Regierung laut Medienberichten, Ausländer vom Wohneigentumskauf auszuschließen. Wer am Immobilienmarkt spekuliere, habe nur eine höchstmögliche Rendite im Kopf und keinen Sinn für das Gemeinwohl. „Das ist besonders bei internationalen Großinvestoren und Fonds zu beobachten“, sagte der regierende Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD) in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dr. Esfandiar Khorrami, Partner und Rechtsanwalt bei Bottermann Khorrami, spricht sich gegen dieses mögliche Verbot aus.
„Die Vorstellung, dass ausländische Käufer in Berlin zur Wohnungsnot beitragen, ist falsch und lenkt von den wahren Problemen ab. Unsere ausländischen Mandanten agieren vorwiegend als langfristig orientierte Bestandshalter. Diese Käufer lassen die Wohnungen nicht leer stehen beziehungsweise halten sie nicht als Spekulationsobjekt. Sie handeln genauso wie deutsche Anleger.
Des Weiteren wäre eine Einschränkung der potenziellen Käufergruppen von Berliner Wohnimmobilien rechtlich wohl nur äußert schwierig durchsetzbar. Insbesondere für EU- Bürger wäre dies bereits angesichts des europäischen Diskriminierungsverbotes problematisch.
Anstatt Symbolpolitik zu betreiben, sollte die Politik bitte endlich die Bedingungen schaffen, damit schnell neuer bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann“, so Khorrami.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Bottermann Khorrami
Bottermann Khorrami LLP ist eine Rechts- und Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen beschäftigt 25 Mitarbeiter. Die Kanzlei berät Privatpersonen und mittelständische Unternehmen – vor allem jedoch Investoren, Projektentwickler und Fondsgesellschaften. (JF1)