Kryptofondsanteile-Verordnung in Kraft getreten - BVI veröffentlicht Kryptoleitfaden
Die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) ist am 18. Juni dieses Jahres in Kraft getreten. Auf dieser Rechtsgrundlage können deutsche Fonds nun ihre Anteilscheine digital über Distributed Ledger Technologie (DLT)/Blockchain als Kryptofondsanteile ausgeben.
Im Vergleich zum Text des Referentenentwurfs ist in der finalen Fassung klargestellt, dass auch einzelne Anteilklasse vollständig oder teilweise als Kryptofondsanteile begeben werden können. Darauf weist der deutsche Fondsverband BVI hin. Zudem kann neben der Verwahrstelle selbst auch ein anderes von der Verwahrstelle beauftragtes Unternehmen, das über eine Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung verfügt, registerführende Stelle für die Kryptofondsanteile sein.
Der BVI hat zu diesem Thema einen Kryptoleitfaden veröffentlicht. Er bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Aspekte von Krypto im Fondskontext. Der Leitfaden gibt einen Einstieg in die Kryptowelt aus Fondsperspektive und einen tieferen Einblick in kryptospezifische Faktoren für das Risikomanagement einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. (DFPA/jpw1)
Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.