Kryptowerte im Verdacht der Geldwäsche
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag befasste sich die Bundesregierung mit Investments in Spezialfonds, insbesondere ob auch in Kryptowerte investiert würde (Bundestags-Drucksache 19/32207). Auch nahm sie Stellung dazu, inwieweit Kryptowährungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dienen.
Die Anzahl der Spezialfonds stieg um acht Prozent seit Ende Dezember 2016 von 3.925 auf 4.258 Ende Mai 2021. Auch sei das Fondsvolumen im gleichen Zeitraum von 1,456 Billionen Euro auf 2,037 Billionen Euro gestiegen. Darüber, wie viele unterschiedliche Anleger in Spezialfonds investiert sind, hat die Bundesregierung keine genauen Kenntnisse: Die Statistik erfasse nur den „Hauptinvestor“, nicht hingegen kleinere Investoren. In 1.055 Spezialfonds sind Kreditinstitute die „Hauptinvestoren“, gefolgt von Altersversorgungseinrichtungen in 787 Spezialfonds. Lebensversicherungen spielen mit 200 Spezialfonds eine eher untergeordnete Rolle. Spezialfonds investieren zu über 90 Prozent in Wertpapiere, wobei Investments in Anleihen mit knapp 40 Prozent führend sind.
Nach Auskunft der Bundesregierung liegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Daten darüber vor, wie viele Spezialfonds bereits in Kryptowerte investiert haben. Die Bundesregierung und die BaFin würden aber das Thema beobachten und befänden sich im Austausch mit Marktteilnehmern, um auf aktuelle Entwicklungen bei Kryptowerten bedarfsgerecht reagieren zu können.
Bezüglich der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion erklärt die Bundesregierung, dass dem Bundeskriminalamt keine statistischen Daten zum Umfang der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Kryptowährungen vorlägen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriere zahlreiche Berichte von Blockchain-Analyseanbietern, sodass die Nutzung von Kryptowährungen für Geldwäsche naheliege. Zu beobachten sei eine stetig ansteigende Zahl von Verdachtsmeldungen, deren Sachverhalte Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen beträfen. Belastbare Kenntnisse über den genauen Gesamtumfang der mittels Kryptowährungen begangenen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Deutschland und der Europäischen Union lägen der FIU nicht vor. Grundsätzlich könnten alle Kryptowährungen und alle Krypto-Dienstleistungsanbieter zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden. (DFPA/ljh1)