Landgericht Heilbronn rügt Prospektfehler bei HGA-Immobilienfonds
Das Landgericht Heilbronn hat die Kreissparkasse Heilbronn verurteilt, einem Anleger des Geschlossenen Immobilienfonds „HGA/Mitteleuropa V Fonds“ Schadensersatz zu zahlen (Urteil vom 30. September 2016, Aktenzeichen 6 O 281/16). Dieser hatte sich im Jahr 2006 nach Beratung durch die Kreissparkasse in Höhe von 25.000 Euro an der Fondsgesellschaft HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG beteiligt. Das Landgericht Heilbronn stellte fest, dass der Anleger nicht richtig beraten worden ist.
Die Kreissparkasse Heilbronn hatte sich im Prozess darauf berufen, dem Kläger alle wesentlichen Fakten zum Fonds anhand des Fondsprospektes erläutert zu haben. Nach Ansicht des Landgerichts Heilbronn ist der Fondsprospekt aber fehlerhaft. So seien kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Verkäuferin der Fondsimmobilien, der IVG Immobilien AG, und der Muttergesellschaft der Fondsinitiatorin, der HSH Nordbank AG, im Prospekt nicht dargestellt worden. Der Rechtsauffassung der Kreissparkasse, dass insoweit keine Pflicht zur Aufklärung bestanden habe, ist das Landgericht nicht gefolgt. Es führt in seinem Urteil aus, dass wegen der bestehenden Gefahr einer Interessenskollision auf die Verflechtungen hätte hingewiesen werden müssen. Die auf den Fondsprospekt gestützte Beratung der Kreissparkasse sei daher unzureichend gewesen.
Für den 2006 aufgelegten Geschlossenen Immobilienfonds „HGA/Mitteleuropa V Fonds“ hatte das Hamburger Emissionshaus HGA Capital von 1.422 Anlegern 81,5 Millionen Euro Eigenkapital eingeworben. Investitionsobjekte sind drei Büroimmobilien und zwei Wohn- und Geschäftshäuser in Budapest.
Quelle: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte, Leistungsbilanz HGA Capital
Die HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH ist ein eigentümergeführtes Emissionshaus für Geschlossene Immobilienfonds mit Sitz in Hamburg. Die ehemalige Tochtergesellschaft der HSH Nordbank hat bislang 34 Publikumsfonds mit einem Eigenkapital von rund einer Milliarde Euro aufgelegt.
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