Landgericht stellt Prospektfehler bei Immobilienfonds von Hannover Leasing fest
Mit Urteil vom 18. Mai 2017 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Commerzbank zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds „Hannover Leasing 193 Wachstumswerte Europa III“ aufgrund eines fehlerhaften Emissionsprospektes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Gerichts hat die Commerzbank den Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt; insbesondere habe sie nicht darüber aufgeklärt, dass der Emissionsprospekt inhaltlich widersprüchlich und fehlerhaft war.
Die Commerzbank hatte sich im Prozess auf den Standpunkt gestellt, dass der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen sei, etwaige Prospektfehler nicht erkennbar gewesen seien und auch auf die Anlageziele keine Auswirkungen gehabt hätten. Dem folgte das Landgericht Stuttgart nicht. Nach Auffassung des Gerichts war die Beratung der Commerzbank fehlerhaft, weil der Prospekt fehlerhaft war (Prospekthaftung im weiteren Sinne). Die Commerzbank hätte die Widersprüche erkennen und den Anleger darüber aufklären müssen.
„Hervorzuheben ist, dass die beratende Bank bei Vorliegen von Prospektfehlern allgemein haftet“, kommentiert Rechtsanwalt Armin Schmidling von der Esslinger Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann. „Die Anlageberater können sich dabei nachträglich auch nicht darauf berufen, Fehler nicht erkannt zu haben und weiter, dass sich Widersprüche in Prospekten, deren Inhalt sich die Berater zu Nutze machen, nicht auf die Beteiligung der Anleger auswirkt. Insoweit bestätigt das Gericht den allgemeinen Grundgedanken, dass Anleger darauf vertrauen dürfen, nur Anlagen vermittelt zu bekommen, die eine Bank tatsächlich auch geprüft hat.“
Der 2009 aufgelegte Immobilienfonds „Hannover Leasing 193 Wachstumswerte Europa III“ hat den Bürokomplex „An der Drosbach“ in Luxemburg erworben. Das Gesamtinvestitionsvolumen (ohne Agio) beträgt 442,2 Millionen Euro, davon 197,85 Millionen Euro Eigenkapital von 10.735 Anlegern.
Quelle: Homepage Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Esslingen. (jpw1)