Lebensversicherung: BdV fordert doppelten Kostendeckel
Das im Jahr 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) sollte unter anderem eine Senkung der Provisionen und Abschlusskosten bewirken. Da sich die Vertriebskosten nicht wie gewünscht gesenkt haben, plant die Bundesregierung nun die Einführung eines Provisionsdeckels. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt diesen Plan - bei den privaten Krankenversicherungen habe sich ein solcher Mechanismus bereits bewährt. Allerdings gehen die Bestrebungen dem BdV nicht weit genug.
Die Deckelung der Provisionskosten ist aus Sicht des BdV unzureichend. Ohne eine Beschränkung der Verwaltungskosten bleibe ein Provisionsdeckel wirkungslos. Es bestünde die Gefahr, dass Provisionen als Verwaltungskosten deklariert auf den Versicherten umgelegt werden. Der BdV ist bei diesen Umgehungstatbeständen bereits juristisch aktiv: „Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, so BdV Vorstandssprecher Axel Kleinlein und führt aus „Wir fordern einen doppelten Kostendeckel – eine Beschränkung der Abschlusskosten und eine Beschränkung der Verwaltungskosten.“
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 50.000 Mitglieder. (JF1)