Lebensversicherung: "Kürzung der Überschüsse womöglich zu intransparent"
Am 13. Juni 2018 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) ein seit 2015 vom Bund der Versicherten (BdV) angestrengtes Verfahren um die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einem Lebensversicherungsvertrag. Hintergrund für die Schlechterstellung der Versicherungsnehmer ist seit 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Der 4. Senat des obersten deutschen Zivilgerichts diskutierte sowohl die Frage, ob dieses Gesetz verfassungskonform sei, wie auch, ob das beklagte Versicherungsunternehmen, die Victoria Lebensversicherung, seinen Darlegungspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nachgekommen ist. Die Urteilsverkündung hat der BGH für den 27. Juni 2018 angesetzt.
„Der BGH deutete an, dass das intransparente Gebaren des Versicherers zu hinterfragen ist. Hier wird womöglich das Gericht der Vorinstanz noch mal tätig werden müssen“, fasst Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, seine Eindrücke aus der Verhandlung zusammen. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit erläutert Kleinlein: „Der BGH scheint das Lebensversicherungsreformgesetz als recht ausgewogen bewerten zu wollen. Angesichts des Pfuschs bei diesem Gesetz ist das aus meiner Sicht aber nicht nachvollziehbar.“ Eine endgültige Bewertung des Verfahrens könne aber erst nach Urteilsverkündung und -begründung erfolgen.
In dem Verfahren geht es um den Vertrag eines BdV-Mitglieds. Ihm wurden im Sommer 2014 von der Victoria Lebensversicherung innerhalb weniger Wochen die Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2.821 Euro auf 149 Euro gekürzt. Hintergrund war das Lebensversicherungsreformgesetz, das den Versicherern diese Kürzung ermöglicht. Im vorliegenden Fall erhielt der betroffene Versicherungsnehmer keine Informationen, worin diese Kürzung begründet ist. Er trat dann Ansprüche aus diesem Vertrag an den BdV ab, der seitdem das Verfahren verfolgt und auf die ausstehenden Bewertungsreserven klagt und zumindest erklärt bekommen möchte, warum die Kürzung erfolgte. Beiden Punkten kam die Victoria bislang nicht nach.
Der Fall ist laut BdV exemplarisch für mehr als 70 Millionen Verträge. Betroffen seien unter anderem Kapitallebensversicherungen, Private Renten, Riester-Rentenversicherungen, Direktversicherungen zur betrieblichen Altersvorsorge und Rürup-Rentenversicherungen. „Es geht um Milliarden im zweistelligen Bereich, die den Versicherten vorenthalten werden sollen“, erklärt Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)