Lebensversicherungsreformgesetz: "Interessen der Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt"
Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) in Augenschein genommen. Demnach sieht die Bundesregierung dringende Handlungsbedarfe unter anderem im Bereich der Zinszusatzreserve, der Provisionsdeckelung und der Bewertungsreserve. „Insgesamt stehen damit 60 Prozent des Lebensversicherungsreformgesetzes zur Disposition und müssen überarbeitet werden“, stellt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein fest. Doch wer sich mit der Evaluierung jetzt Besserungen erhofft, werde „schwer enttäuscht“.
„Die Evaluation blendet die katastrophalen Folgen des LVRG in Sachen Überschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven gezielt aus“, so Kleinlein. „Der Skandal ist das, was offenkundig nicht Gegenstand der Evaluation ist, nämlich eine Analyse, wie viele Milliarden Euro an Bewertungsreserven bei der Überschussbeteiligung nicht mehr eingerechnet werden“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die Verbraucher würden somit nach wie vor um ihre Vermögenswerte betrogen.
Die Einführung eines gesetzlichen „Provisionsdeckels“, um weiterhin Fehlanreize zu vermeiden, sei mehr als überfällig, denn der gewünschten – und von Politik, und Versicherungsaufsicht angemahnten – nachhaltigen Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten hat sich die Versicherungswirtschaft verweigert. „Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert“, so Kleinlein.
Der BdV sieht seit Langem dringenden und umgehenden Anpassungsbedarf bei der Zinszusatzreserve (ZZR), denn durch die ZZR würden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbraucher vorenthalten und somit eine rentable private Altersvorsorge verhindert. „Es ist zwar richtig, wenn bei der Zinszusatzreserve nachgebessert werden soll, damit überbordende Reserveanforderungen nicht die Unternehmen erdrücken“, so Kleinlein. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei dieser Hilfestellung für die Unternehmen die Belange der Versicherten an erster Stelle stehen müssten.
Der BdV sieht sich aufgrund des Entwurfs zur Evaluierung des LVRG zudem darin bestätigt, dass die Regierung Vorbereitungen treffen will, damit im Falle der Insolvenz eines Versicherers ein Lebensversicherungsbestand schneller und effizienter auf den Notfallpool übertragen werden kann. „Ausdrücklich sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit bei einer Versicherungspleite schneller reagiert werden kann. Unklar ist, warum sich die Bundesregierung jetzt auf das Schlimmste vorbereiten möchte“, so der Verbraucherschützer. „Da sollte sich die Bundesregierung zum Wohle aller Versicherten, die sich in puncto Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung verlassen haben, aus der Deckung wagen und endlich Tacheles reden“, fordert Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)