Marktwächter-Untersuchung: Finanzinstitute wollen gut verzinste Alt-Verträge loswerden
Auf vielfältige Art und Weise versuchen einige Finanzinstitute im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Verbraucher aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen. Das zeigt eine Untersuchung bundesweit erhobener Verbraucherbeschwerden durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf Grund der Ergebnisse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss: Die aufgezeigten Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue in Frage.
Um gut verzinste Sparverträge loszuwerden, versuchten einige Finanzinstitute Kunden zu beeinflussen. Damit diese selbst ihre Verträge beenden, heben einige beispielsweise einseitig die Nachteile der Verträge hervor, andere appellieren an die Verantwortung für das Bausparkollektiv oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt, so die Marktwächter. In anderen Fällen legen Finanzinstitute Verträge zu Lasten der Kunden eng aus und nutzen beispielsweise eine nicht geleistete Nachzahlung der Sparbeiträge oder Anpassung der Tarife als Grundlage für eine Kündigung. Schließlich berufen sich einige auch auf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Kündigungsrechte eines Darlehensnehmers, um Sparverträge zu kündigen.
„Indem Finanzinstitute versuchen, Sparverträge zu beenden, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht ist oder die als langfristige Geldanlage zum Beispiel zur Altersvorsorge beworben wurden, stellen sie das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, betont Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Betroffen seien neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Diese zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch steigende Prämien ausgeglichen werden sollen. Wenn die höchste Prämienstufe erreicht sei, versuchten einige Sparkassen, diese Verträge nun zu beenden.
Drei Kreissparkassen begründeten die Kündigungen von Prämiensparverträgen beispielsweise damit, als Unternehmen dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu unterliegen. Doch auch Verbraucher müssen wirtschaftlich denken und sind darauf angewiesen, rentable Verträge abzuschließen und zu behalten. „Wenn Finanzinstitute langfristige Sparverträge kündigen oder Kunden überreden, sich von diesen Verträgen zu trennen, wälzen sie die negativen Folgen des Niedrigzinsumfeldes einseitig auf die Verbraucher ab“, so Weiser. Aber nur wenige Finanzinstitute berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, etwa indem sie bei Beendigungen alle vereinbarten Zinsen vorab bezahlen oder Verbrauchern zumindest einen finanziellen Ausgleich anbieten.
In den betroffenen langfristigen Spar- und Bausparverträgen war ein Kündigungsrecht des Anbieters häufig nicht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzten einige Anbieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, unter anderem des Darlehensrechts. Die Verbraucherzentralen und der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband gehen im Wege der Verbandsklage gegen einzelne Kündigungen vor.
Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale
Der „Marktwächter Finanzen“ ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. (AZ)