„Marktwächter“ warnt vor Versicherungs-Rückabwicklern

Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen – und zwar selbst dann, wenn sie ihn zuvor bereits gekündigt hatten. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden (Aktenzeichen: IV ZR 76/11) und dieses Urteil 2015 präzisiert (Aktenzeichen: IV ZR 384/14). Die Möglichkeit, alten Verträgen zu widersprechen habe der Initiative „Marktwächter“ der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zufolge fragwürdige Anbieter auf den Plan gerufen, die den Verbrauchern Hilfe versprechen. Im „Frühwarnsystem“ der Verbraucherzentralen würden Fälle zunehmen, die zeigen, dass diese Hilfestellung kaum Mehrwert für die Verbraucher biete.

Laut Verbraucherzentrale bieten die Dienstleister zunächst eine kostenlose Erstüberprüfung der Widerspruchsbelehrung an. Anschließend würden sie einen Anwalt vermitteln, der zu normalen Gebührensätzen den Rechtsstreit mit der Versicherung führt. Im Erfolgsfall verlangt der Dienstleister einen Anteil am Mehrwert, der für die Verbraucher erzielt wurde. Dadurch könnten Verbraucher im Einzelfall bis zu 50 Prozent der Rückzahlungen verlieren, die sie aufgrund des Rechtsstreits erhalten haben.

„Aus unserer Sicht ergibt es keinen Sinn, solche Dienstleister einzuschalten“, sagt Sandra Klug, Juristin und Leiterin des Hamburger Marktwächter-Teams. „Die Erstprüfung könnte auch über einen Anwalt laufen – zu überschaubaren Konditionen. Das Erstberatungsentgelt könnte zudem auf die späteren Anwaltskosten angerechnet werden. Die Dienstleister verlangen hingegen für die Vermittlung von Anwälten im Erfolgsfall eine zusätzliche Vergütung. Die Anwaltskosten fielen in jedem Fall extra an.“

Voraussetzung für den Widerspruch ist laut Verbraucherzentrale, dass der Versicherungskunde fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde. Dies ist der Fall, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht korrekt war. Auch wenn die dazugehörigen Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nicht ausgehändigt wurden, ist der Widerspruch möglich.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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