"MiFID II belastet Vertrauensverhältnis von Kunde und Bank"
Der Bankenverband hat die weitreichenden Folgen der neuen europäischen Wertpapierrichtlinie MiFID II für Banken und Kunden kritisiert. „Europa braucht einheitliche Maßstäbe für Markttransparenz, Anlegerschutz und Risikosteuerung“, sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Frankfurt. Daher sei die neue Wertpapierrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) grundsätzlich richtig. Insofern sei der Aufwand für Banken wie Kunden gewaltig. Viele Banken seien gezwungen, zum Jahreswechsel Berge von Papier zu versenden, um ihren Informationspflichten nachzukommen.
Kemmer kritisierte: „In der Bankenregulierung fehlt der Blick auf das Ganze. Viele gute Einzelmaßnahmen machen kein schlüssiges Gesamtkonzept aus. Allein der Umfang von mehr als 20.000 Seiten Regulierung für MiFID II zeigt, dass hier der Überblick verloren ging und weit über das Ziel hinaus geschossen wurde.“
Auch die Kosten der Regulierung seien aus dem Ruder gelaufen. „Wir erwarten bis zu einer Milliarde Euro für die Umstellung, dazu kommen noch laufende Kosten. Dieses Geld könnten die Banken an anderer Stelle gut gebrauchen“, so Kemmer. Angesichts dieser zusätzlichen Belastungen zwinge MiFID II alle Häuser, ihre Geschäftsmodelle grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. „Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass künftig Banken nicht mehr allen ihren Kunden jede Dienstleistung und jedes Finanzprodukt anbieten werden können.“
Unverständlich sei zudem, dass der Kunde zum Beispiel keine Möglichkeit habe, auf eine Telefonaufzeichnung zu verzichten. Kemmer: „Derart weitgehende Aufzeichnungspflichten helfen niemandem und sind sicherlich nicht im Interesse der Kunden. Sie belasten vielmehr das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank. MiFID II muss hier überprüft und angepasst werden.“
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 200 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (JF1)