Mylife begrüßt Umsetzung der IDD-Richtlinie
Der in der Sitzung am 29. Juni 2017 vom Bundestag verabschiedete Gesetzbeschluss zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) sieht Änderungen an der Gewerbeordnung (GewO), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Die Mylife Lebensversicherung begrüßt die jüngsten Anpassungen am Gesetzestext. Die Honorarberatung und die Vermittlung von Nettopolicen würden dadurch gestärkt.
Die vorgesehenen Instrumente zur Vermeidung von Interessenkonflikten, die Regelungen der Vertriebsvergütung und die erweiterten Wohlverhaltens- und Informationspflichten für den Versicherungsvertrieb werden die Hinwendung zur Honorarberatung und zu Netto-Produkten fördern, so Mylife. Honorarbasierte Geschäftsmodelle, die auf das Angebot von unabhängiger Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsleistung innerhalb einer dauerhaften Kundenbeziehung ausgerichtet sind, würden dadurch gestärkt.
Die ursprünglich angedachte Trennlinie zwischen Honorarberater und Provisionsberater wurde letztlich gestrichen. Die Unterscheidung zwischen abhängiger und unabhängiger Beratung bleibt auch künftig gewahrt. Einer wesentlichen Änderung der Beraterlandschaft, speziell im Bereich der Versicherungsmakler als große Gruppe derjenigen, die unabhängig und professionell im Sinne der Kunden beraten, wurde so entgegengewirkt.
Des Weiteren ist aus Sicht von Mylife die Korrektur der fehlgeleiteten Doppelberatungspflicht folgerichtig. Versicherer müssten damit nicht beraten und dokumentieren, wenn das Versicherungsgeschäft ordnungsgemäß durch einen Versicherungsmakler zustande gekommen ist.
Mylife kritisiert das weiter zementierte Provisionsabgabeverbot. Die Gesetzgebung widerspreche damit den jüngsten Rechtsprechungen und sei nicht zeitgemäß. Kunden von Provisionstarifen würden damit vom Gesetzgeber teilweise entmündigt.
Abschließend werde die Umsetzung des Gesetzes im Zusammenspiel mit dem zugleich weiterbestehenden politischen und aufsichtsrechtlichen Druck auf die Vertriebskosten einen weiteren Katalysatoreffekt für die Honorarberatung, speziell im Bereich der Altersvorsorge und damit für Mylife haben.
Quelle: Pressemitteilung Mylife
Die Mylife Lebensversicherung AG mit Sitz in Göttingen hat sich ausschließlich auf Netto-Tarife spezialisiert, das heißt Tarife ohne Abschluss- und laufende Provisionen. Die Vergütung des Beraters erfolgt durch ein separates, individuell mit dem Kunden zu vereinbarendes Honorar. (JF1)