Negativzinsen: Verbraucherzentrale mahnt Volksbank Reutlingen ab
Die Volksbank Reutlingen gab über einen Preisaushang die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten bekannt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält diese Negativzinsen für rechtswidrig und hat mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.
„Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und fordert sie damit auf, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und Festgeldkonten mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden, sei für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich: Durch die Ankündigung im Preisaushang sind die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge. „Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle", so Tausch weiter. (TH1)
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg