Neue Vorschriften für Crowdfunding in der Europäischen Union
Am 5. Oktober 2020 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften gebilligt, die es Crowdfunding-Plattformen ermöglichen werden, im gesamten EU-Binnenmarkt Dienstleistungen anzubieten. Die Anwendung der neuen Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister erfolgt zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Das berichtet das Informationsportal crowdfunding.de.
Einige Eckdaten der neuen Vorschriften:
Crowdfunding-Plattformen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, müssen nur mehr eine Reihe von Grundregeln, die in einer neuen Verordnung festgelegt sind, einhalten, anstatt in jedem Land unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen zu müssen.
Die neuen Vorschriften gelten für Schwarmfinanzierungen von bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister den Kunden klare Informationen über die potenziellen finanziellen Risiken einzelner Projekte zur Verfügung stellen. Investoren müssen ein vom Projektträger oder der Plattform erstelltes Basisinformationsblatt über das Projekt erhalten.
Die Reaktionen der Branche auf die neuen Vorschriften fallen laut crowdfunding.de positiv aus. „Wir vom Verband deutscher Kreditplattformen stehen dieser Verordnung sehr positiv gegenüber. Sie beweist, dass der europäische Gesetzgeber verstanden hat, welche herausgehobene Bedeutung die Kreditplattformen für die KMU-Finanzierung in der EU haben. Zudem ist der Rechtsakt ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, sagt Constantin Fabricius, Geschäftsführer des Verbandes deutscher Kreditplattformen, im Interview mit Paymentandbanking. (DFPA/TH1)
Quelle: News crowdfunding.de
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