OLG München bestätigt Intransparenz von BU der Dialog Lebensversicherung
Ende März 2022 hat sich der Bund der Versicherten (BdV) auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die „undurchsichtigen Bedingungen“ der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte dem Versicherer verboten, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.
„Auch das Berufungsgericht hat sich unserer Bewertung angeschlossen: Die Klauseln des Fitness-Tarifs sind intransparent und benachteiligend – das ist definitiv kein Kandidat für den Fairnesspokal“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.
Der BU-Tarif wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Verbraucher erfahren allerdings nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Erfährt der Versicherer zudem nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat.
Laut der Entscheidung des OLG München verstößt die „Überschussklausel“ gegen das Transparenzgebot und die „Informationsklausel“ ist unangemessen benachteiligend.
Der Versicherer hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. „Wenn auch das zweite Richterkollegium dem Versicherer erklärt, dass seine Vertragsbedingungen unverständlich sind und seine Versicherten benachteiligen, würde ich erwarten, dass er sie im Kundeninteresse endgültig vom Markt nimmt. Er kann stattdessen auch weiter prozessieren. Wir sind jedenfalls fit für die dritte Runde“, sagt Rehmke. DFPA/JF1)
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.