OLG München bestätigt Prospekthaftungsurteil gegen Euro Grundinvest
Am 13. Mai 2016 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Münchener Fondsinitiators Euro Grundinvest gegen das erste Urteil in Sachen „Euro Grundinvest 15“ zurückgewiesen. Das Landgericht München I hatte die drei Gründungskommanditisten der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG und Malte Hartwieg persönlich zur Rückabwicklung der Beteiligung verpflichtet. Das teilt die Münchener Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die das Verfahren in beiden Instanzen begleitet hat, mit.
Nach Angaben der Kanzlei hat das Oberlandesgericht München insbesondere zwei Prospektfehler festgestellt und diese wie folgt zusammengefasst: „Die komplizierte und verschachtelte gesellschaftsrechtliche Konstruktion wird im Prospekt schon deshalb nicht hinreichend deutlich geschildert, weil die alles beherrschende Position und die Einflussnahmemöglichkeiten des Beklagten zu 4) [Malte Hartwieg, Anmerkung von Rössner Rechtsanwälte] nicht offen gelegt werden.
Darüber hinaus sind die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der handelnden Personen, insbesondere des ehemaligen Chauffeurs Beran, unrichtig“
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Robert D. Buchmann von Rössner Rechtsanwälte hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts erhebliche Ausstrahlungswirkung auf andere Fonds der Euro Grundinvest-Reihe. Denn die Rolle von Malte Hartwieg, dessen Nitro Invest GmbH seinerzeit Gesellschafterin der Euro Grundinvest Holding GmbH war, finde in keinem der Prospekte Erwähnung. Daher habe die Vorinstanz Landgericht München I die Beklagten in allen bislang beendeten Verfahren verurteilt.
Quelle: Pressemitteilung Rössner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist eine in Berlin und München ansässige Rechtsanwaltskanzlei für Bank und Kapitalmarktrecht. (jpw1)