OLG-Urteil ist rechtskräftig: Doppelte Abschlusskosten sind unzulässig
Das vom Bund der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) erstrittene Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) gegen die HDI Lebensversicherung wegen der doppelten Berechnung von Abschlusskosten ist rechtskräftig. Die HDI Lebensversicherung ist laut BdV gegen das Urteil nicht in Revision gegangen.
„Der HDI hat eingesehen, dass seine Verrechnungspraxis unzulässig ist“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Der BdV bedauert aber, dass es kein höchstrichterliches Urteil gibt, da auch andere Unternehmen mehrfache Abschlusskosten ansetzen würden. Deren Praxis solle demnächst mit gesonderten Verfahren gerichtlich überprüft werden.
Auch wenn das Gericht im konkreten Verfahren gegen den HDI lediglich die Anwendung der doppelten Abschlusskosten für die ersten fünf Jahre verneint hat, ist der Verbraucherschutzverein der Meinung, dass auch für weitere Jahre die doppelte Abschlusskostenbelastung nicht rechtens ist. Zu diesem Ergebnis kommt der BdV nach einer Prüfung des Urteils, das anders als zunächst von den Verbraucherschützern interpretiert, nur die doppelte Kostenbelastung der ersten fünf Jahre als unzulässig ansieht.
Kleinlein ist kampfbereit: „Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten.“ Eine Überprüfung weiterer Bedingungen und Tarife habe gezeigt, dass auch bei vielen anderen Versicherern gleich gelagerte Probleme bestehen würden.
Quelle: Pressemitteilung Bund der Versicherten
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (TH1)