"PRIIPs - Eine Irreführung des Verbrauchers wollen weder die ESMA noch der BVI"
Durch die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIPs) sollen Finanzprodukte vergleichbar gemacht und damit der Verbraucherschutz gestärkt werden. Aus Sicht des Fondsverbands BVI sei PRIIPs jedoch vielmehr geeignet, die Verbraucher falsch zu informieren und der Fondsbranche einen Reputationsschaden zuzufügen .
Der BVI stört sich vor allem an zwei Punkten. Erstens: Die Wertentwicklungs-Prognosen auf Basis von Vergangenheitsdaten. Die Börsen seien in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gut gelaufen, sodass die Prognosen viel zu optimistisch ausfallen würden. Zweitens: Der Ausweis der Transaktionskosten nach der „Arrival-Price-Methode“. In weniger liquiden Märkten führt diese Methode laut BVI häufig zu falschen, sogar negativen Transaktionskosten. Letzteres wäre nach Schätzung des Fondsverbands unter PRIIPs bei rund zehn Prozent der Publikumsfonds in Europa der Fall.
Dagegen sagt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, es handle sich nur um Einzelfälle, die Methode sei grundsätzlich in Ordnung. Der BVI sieht sich deshalb in der Pflicht darzulegen, dass bei der Arrival-Price-Methode Fehler systemimmanent und häufig sind. Laut BVI dürfte die verbraucherschutzorientierte ESMA aufgrund dessen bereit sein, an einer Verbesserung von PRIIPs mitzuarbeiten. „Bis dahin muss die Ausnahme für die OGAW-KIDs um zwei Jahre verlängert werden. Andernfalls müssten wir ab Anfang 2020 fehlerhafte Transaktionskosten ausweisen. Eine Irreführung des Verbrauchers wollen weder die ESMA noch wir. Unser Ziel ist dasselbe. Da muss es doch möglich sein, sich über den Weg zu einigen“, heißt von Seiten des BVI.
Quelle: Homepage BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit knapp drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)