Private Banken verabschieden Reform der Einlagensicherung
Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf, teilt der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) mit. Ziel ist es, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren: den Schutz von Sparern sowie von Unternehmen. Damit einher gehen künftig Sicherungsgrenzen, die sich am Bedarf der Einleger orientieren. Für 98 Prozent der privaten Sparer ändere sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt, so der Bankenverband.
Die Einlagensicherung der privaten Banken hat in den vergangenen Jahren mehrfach Kunden umfassend vor Verlusten geschützt. Ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder floss dabei jedoch nicht an private Sparer, sondern an professionelle Einleger.
Im Rahmen der Reform wird der Kreis der geschützten Einleger angepasst. Private Sparer und Unternehmen bleiben umfassend geschützt. Dasselbe gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – etwa Sozialversicherungen. Dagegen werden professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.
Zudem gelten ab 2023 erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger. So beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab 2023 fünf Millionen Euro und für Unternehmen 50 Millionen Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für private Kunden und 30 Millionen Euro für Unternehmen angepasst. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Million Euro, für Unternehmen auf zehn Millionen Euro.
Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.
Schließlich wird die Einlagensicherung konsequent auf Deutschland fokussiert, da es dort eine Tradition des hohen Schutzniveaus für Sparer gibt, sei es über eine Institutssicherung oder eben die Einlagensicherung. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.
Die Reform wird erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. Einleger und Verbandsmitglieder erhalten damit ausreichend Zeit, um sich auf die Änderungen einzustellen, so der Bankenverband. (DFPA/JF1)
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Im Bankenverband sind mehr als 170 private Banken, rund 30 außerordentliche Mitglieder wie etwa Fintechs und elf Landesverbände zusammengeschlossen.