"Provisionsverbot wäre ein Irrweg"
Die Rufe nach einem Provisionsverbot in Deutschland werden zwar immer lauter, aber nicht überzeugender, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Laut Richter werden die Vorteile des Provisionsberatung verkannt. Denn: Wer viel anlegt, zahlt viel Provision; wer wenig anlegt, zahlt wenig. Außerdem könne der Kunde anders als bei der Honorarberatung kostenfrei „nein“ sagen.
Den potenziellen Konflikt zwischen Provisionsanreiz und Kundeninteresse habe laut Richter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II entschärft. Demnach müsse der Berater den Betrag der Provisionen gegenüber dem Kunden offenlegen. Außerdem sei auch der Honorarberater nicht frei von Interessenkonflikten. Ein prozentualer Anteil am Anlagevolumen als Vergütung lohne sich für ihn nur bei größeren Beträgen. Rechnet er ein Stundenhonorar ab, hat er ein Interesse, den Kunden möglichst häufig zu beraten. Zudem könnten oder wollten viele Kunden kein Honorar zahlen. Das deutsche Modell mit seinem Wahlrecht zwischen Provisions- und Honorarberatung garantiere auch diesen Kleinanlegern den Zugang zu professioneller Finanzberatung.
Richter: „Dass gesetzlicher Zwang unnötig ist, zeigen die USA: Sie gelten manchem als Vorbild, weil dort viele Privatanleger in ETF anlegen. Dafür hat allerdings der Markt gesorgt. Es gibt dort kein Provisionsverbot. Nur eine Handvoll Länder auf der Welt haben Provisionen abgeschafft. Dass nun ausgerechnet in Deutschland anders als zum Beispiel in Frankreich oder Italien gesetzliche Verbote gefordert werden, überrascht mich leider nicht.“
Quelle: Homepage BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,8 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)