Rückgang bei Verbraucherbeschwerden wegen Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat trotz eines volatilen Marktumfelds und eines starken Mitgliederzuwachses im Jahr 2016 weniger Verbraucherbeschwerden gezählt als im Vorjahr. Nur 2013 haben sich noch weniger Fondsanleger beschwert.
Im Gesamtjahr 2016 verzeichnete die Ombudsstelle 80 Eingänge gegenüber 91 im Jahr 2015. Das entspricht einem Rückgang um gut zwölf Prozent. Dabei sind die Eingänge im vierten Quartal tendenziell leicht angestiegen. Sie beliefen sich auf 23, gegenüber 18 im dritten Quartal und zwölf im Vorjahresquartal.
Die Ombudsverfahren 2016 beschäftigen sich – wie im Vorjahr – zumeist mit fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Häufig betrafen sie Fragen rund um die Verwaltung oder die Auszahl-/Rentenphase der Verträge. Das klassische Fondsgeschäft war kaum Thema von Verbraucherbeschwerden.
Quelle: Quartalsinfo der Ombudsstelle für Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds wurde vom deutschen Fondsverband BVI ins Leben gerufen und ist seit September 2011 tätig. Sie ist die Verbraucherschlichtungsstelle zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Fonds. Sie ist auf Grundlage der BaFin-Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuches tätig. (jpw1)