Sachkundenachweis: IVD fordert schnelle Umsetzung
Im Deutschen Bundestag findet am 29. März 2017 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum statt. Laut Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, dient der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter dem Verbraucherschutz. „Der Verantwortungsbereich bei den Verwaltern liegt beispielsweise beim Erhalt der Wohnanlage, der technischen Betreuung und der sachgemäßen Betriebskostenabrechnung. Der Immobilienmakler begleitet Menschen bei der womöglich größten Investition ihres Lebens. Die Verantwortung ist also enorm hoch. Wir wünschen uns nun einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens“, so Schick.
„Immobilienmakler und -verwalter sollten einen gesetzlichen Qualifikationsnachweis erbringen, da der Verbraucher auf eine Fachberatung und fachlich qualifizierte Arbeit vertraut“, betont der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, und unterstützt damit die Forderungen des IVD.
Schick macht zudem auf die gesamtwirtschaftliche Dimension aufmerksam. „Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland hat für das Jahr 2014 bundesweit insgesamt 900.000 Transaktionen von Immobilien ermittelt mit einem Geldvermögen von 191 Milliarden Euro. Davon fanden allein 661.000 mit Wohnimmobilien statt, die wiederrum ein Geldvermögen von über 130 Milliarden Euro umfassen. Im Bereich der Wohnimmobilien geht der IVD von einer Maklereinbindung von 50 Prozent aus, bei Gewerbe sogar 70 Prozent. Die Makler sind also alleine im Bereich Wohnimmobilien an einem Transaktionsvolumen von 65 Milliarden Euro pro Jahr beteiligt“, so Schick.
Der IVD appelliert an die Bundestagsfraktionen, sich für das Gesetz intensiv einzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass die zeitliche Durchsetzbarkeit durch die anstehende Bundestagswahl seine Grenzen habe.
Der IVD und seine Vorgängerverbände RDM und VDM fordern bereits seit 90 Jahren die Einführung einer Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter. Im Jahr 2013 gelangte diese Forderung in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Im Herbst 2014 wurde ein Eckpunktepapier der schwarz-roten Regierung vorgelegt. Nachdem im Sommer 2015 die Stellungnahmen zum Referentenentwurf im Bundeswirtschaftsministerium eingingen, beschloss das Bundeskabinett am 31. August 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nun befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren. Nach der öffentlichen Anhörung am 29. März 2017, verständigt sich der Wirtschaftsausschuss über die Ausgestaltung des Gesetzes.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)