Schadensersatz wegen Fondsvermittlung „unter Freunden“
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 21. Januar 2016 – Aktenzeichen 4 U 63/13 - zugunsten einer Schadensersatzklage der KSR Kanzlei Siegfried Reulen (Nürnberg) entschieden. In dem Fall ging es um zwei Bekannte, die sich zufällig in einer Stammkneipe getroffen und bei einem Bier über Fragen der Geldanlage gesprochen haben. Einer von beiden ist als Anlageberater tätig gewesen. Trotz der ungewöhnlichen Umstände der Anlageberatung hat das Kammergericht Berlin den Abschluss eines Anlageberatungsvertrages sowie eine Verletzung von Beratungspflichten bejaht, da weder in dem Beratungsgespräch in der Stammkneipe mündlich auf ein Totalverlustrisiko der Beteiligung hingewiesen wurde, noch dieses Risiko in ausreichendem Maße im Emissionsprospekt beschrieben war. Der Anlageberater wurde zum Ersatz des eingetretenen Schadens verurteilt.
Auf Nachfrage seines Bekannten nach guten Kapitalanlagen hatte der Anlageberater eine Schifffondsanlage empfohlen. Hierzu hatte er nach eigenen Angaben einen Emissionsprospekt aus seinem Auto geholt und dem Bekannten übergeben und in der Folge diesem weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auf das Totalverlustrisiko hatte der Berater nicht hingewiesen.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein weist darauf hin, dass das Totalverlustrisiko bei einer Geschlossenen Fondsanlage neben anderen Umständen ein wesentlicher Aspekt sei, über den ein Anleger vor seiner Anlageentscheidung aufzuklären ist. Erfolgt eine ausreichende Aufklärung nicht, so könne der Anleger von dem Anlageberater Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten verlangen.
Quelle: Rechtstipp Anwalt.de Services AG
Die Anwalt.de Services AG hat über 70 festangestellte Mitarbeiter am Hauptsitz in Nürnberg. (TH1)