"Spezialfonds können weiterhin steuerlich transparent ausgestaltet werden"
Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat der Gesetzgeber die steuerliche Transparenz als Grundsatz der Fondsbesteuerung weitgehend abgeschafft, so die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) IntReal. Einzige Ausnahme: Bei aufsichtsrechtlichen Spezialfonds bestehe die Möglichkeit, die Fonds steuertransparent (sogenannte „Spezial-Investmentfonds“) auszugestalten. Als steuerlicher Spezial-Investmentfonds könne eine Besteuerung nahezu identisch zum jetzigen Recht erfolgen. Wird hingegen der steuerliche Status eines Investmentfonds gewählt, so erfolge regelmäßig eine Besteuerung der inländischen Einkünfte insbesondere in Form von Beteiligungs- und Immobilienerträgen bereits auf Fondsebene.
Vor allem für die Investorengruppe der Versicherer sei es wichtig, dass sie nur in steuertransparente Fonds investieren. Ansonsten drohe eine Besteuerung auf Fondsebene, die auf Anlegerebene nicht anrechenbar oder erstattbar ist. Da eine Rückkehr in den Status des Spezial-Investmentfonds ausgeschlossen ist, sind laut IntReal gegebenenfalls heute noch mögliche Vorteile im Zusammenhang mit Gewerbesteuer bei Anlagen in Investmentfonds äußerst risikobehaftet.
Michael Schneider, Geschäftsführer der IntReal: „Wir begrüßen es sehr, dass der Gesetzgeber bei Spezial-AIF die Möglichkeit einer steuertransparenten Gestaltung erhalten hat. Grundsätzlich ist bei Einkünften aus deutschen Immobilien eines deutschen Fonds das Spezial-Investmentfonds-Regime (steuerliche Transparenz) immer die erste Wahl. Allerdings bringt dies hinsichtlich einer Reihe von Anlagegrenzen einen höheren Aufwand mit sich.“
Eine besondere Herausforderung für den Fondsinitiator – oder die verwaltende Service-KVG – ist IntReal zufolge die Einhaltung der Grenze für die so genannte „aktive unternehmerische Bewirtschaftung“. Carina Berberich, Leiterin Beteiligungsmanagement & Steuern bei IntReal: „Immobilienfonds erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sind damit grundsätzlich reine Vermögensverwalter. Allerdings kann immer ein kleiner Teil der Einnahmen auf die aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände entfallen.“ Sobald diese Einnahmen fünf Prozent der Gesamteinnahmen eines Fonds überschreiten, fällt der Fonds aus dem transparenten Regime heraus und unterliegt als Investmentfonds mit diesen Einkünften der Gewerbesteuer. „Daher ist an dieser Stelle ein umfassenderes Risikocontrolling notwendig als bisher: Die Schwierigkeit für den Fondsverwalter besteht darin, die Einhaltung der Fünf-Prozent-Obergrenze über den gesamten Fondslebenszyklus zu überwachen. Sowohl die Mieterträge als wesentlicher Bestandteil der Gesamteinnahmen als auch die Erträge aus aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung können im Zeitablauf schwanken“, so Berberich weiter.
Eine weitere Folge der Gesetzesnovelle, die für Fondsinitiatoren und Service-KVGen hohen Aufwand mit sich bringt, ist die Anpassung der Anlagebedingungen. Diese müssen bei allen Spezial–AIF geändert werden, egal unter welches Steuerregime sie fallen möchten. Abschaffung des steuerlichen Ertragsausgleichs potenziert Aufwand für die KVGen Besonders folgenreich ist die Abschaffung des so genannten steuerlichen Ertragsausgleichsverfahrens. Steuerexpertin Berberich: „Dies trifft die Fondsbranche sehr hart und bedeutet für die Kapitalverwaltungsgesellschaften ganz erheblichen Mehraufwand.“
Der Ertragsausgleich ist ein Instrument, mit dem investmentrechtlich der Anteilspreis sowie die Erträge pro Anteil trotz der kontinuierlichen Anlegerfluktuation in offenen Fonds konstant gehalten werden.
Steuerlich entfällt das Ertragsausgleichverfahren im neuen Recht. Infolgedessen muss bei Spezialfonds künftig für jeden einzelnen Anleger der Ertragsanteil seiner Ausschüttung individuell berechnet werden – das heißt unter Berücksichtigung seines genauen Ein- und Austrittszeitpunktes. Hinzu kommt, dass auch eine Reihe von weiteren steuerlichen Kennzahlen anlegerindividuell berechnet werden muss.
Quelle: Pressemitteilung IntReal
Die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist eine auf Immobilien-Investmentprodukte spezialisierte Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Sie bietet Asset Managern, Vermögensverwaltern, Projektentwicklern und Bestandshaltern die Auflage und Administration von KAGB-regulierten Immobilienfonds an. Das 2009 gegründete Tochterunternehmen der Warburg-HIH Invest Real Estate GmbH verwaltet ein Immobilienvermögen in Höhe von 15,9 Milliarden Euro in 99 Fonds. (Stand: 30. Juni 2017) (JF1)