Taylor Wessing: "Späterer Start der KVG-Meldepflicht bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften"
Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 hat die Europäische Kommission Stellung genommen zur EU-Wertpapierfinanzierungsverordnung, wonach alle in einem Investmentvermögen (OGAW/ AIF) vereinbarten Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an ein Transaktionsregister gemeldet werden müssen. Die Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing Deutschland geht in einer Mitteilung davon aus, dass diese Meldepflicht „voraussichtlich im dritten Quartal 2020 starten“ könnte.
In dem Schreiben fordert die EU-Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA - European Securities and Markets Authority) auf, den im März 2017 vorgelegten technischen Regulierungsstandard dahingehend zu ändern, dass sie und nicht die ESMA final über die Anwendung von Industriestandards (zum Beispiel LEI) im Meldewesen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte entscheiden kann. Hintergrund ist dabei, dass die Kommission der Ansicht ist, dass die betroffenen Marktteilnehmer die bestehenden Industriestandards bereits nutzen und daher auch keine neuen Standards entwickelt werden sollten.
Die ESMA hat sechs Wochen Zeit, um den Regulierungsstandard zu überarbeiten und an die EU-Kommission zu senden. Sodann hat die Kommission drei Monate Zeit, um den geänderten ESMA-Vorschlag zu prüfen, bevor der Regulierungsstandard zur finalen Abstimmung gelangt. „Damit könnte die Meldepflicht für KVGs voraussichtlich im dritten Quartal 2020 starten“, so Taylor Wessing Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung Taylor Wessing Deutschland
Taylor Wessing ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 1.100 Rechtsanwälten an weltweit 32 Standorten. In Deutschland ist die Kanzlei in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München tätig. (TH1)