UBS beteiligt sich an Einigungen im branchenweiten Devisenfall

Die Schweizer Großbank UBS ist mit dem US-Justizministerium (DOJ), dem Board of Governors des Federal Reserve System (Fed) sowie dem Connecticut Department of Banking (CT DOB) im Zusammenhang mit deren Untersuchungen zu den globalen Devisenmärkten (FX) zu einem Abschluss gekommen. Vergangenen November hatte die Bank den FX-Fall bereits mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, der britischen Finanzmarktaufsicht (UK Financial Conduct Authority) sowie der US Commodity Futures Trading Commission abgeschlossen. Die Bank kooperiert weiterhin bei den laufenden Untersuchungen anderer Behörden in dieser branchenweiten Angelegenheit. Diese Untersuchungen betreffen auch Einzelpersonen.

Das Ergebnis der Einigungen ist, dass gegen UBS keine Strafklage für ihr FX-Verhalten erhoben wird. Hinsichtlich der Untersuchungen der V10 FX-bezogenen strukturierten Produkte sowie des Edelmetallgeschäfts der Bank wird das DOJ ebenfalls keine Klage erheben. Im Rahmen der Beilegung der FX-Angelegenheit mit dem DOJ erhielt UBS von der Kartellabteilung bedingte Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit Euro/US-Dollar-Absprachen.

Die Kartellabteilung des DOJ verzichtet auch auf die Strafverfolgung von UBS im Zusammenhang mit sonstigem FX-Verhalten. Diese Immunität reflektiert die Tatsache, dass UBS als erste Bank das DOJ über potenzielles Fehlverhalten informierte und mit dem DOJ und anderen Behörden weltweit umfassend kooperierte.

Demgegenüber hat das DOJ das Non-Prosecution Agreement mit UBS von 2012 bezüglich Libor widerrufen. Dieser Entscheid beruht auf dem alleinigen Ermessen des DOJ. Als Folge davon wird sich die UBS AG in einem einzelnen Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen, eine Buße von 203 Millionen US-Dollar zahlen sowie eine dreijährige Bewährungsperiode akzeptieren. Das Schuldeingeständnis der UBS für Libor bezieht sich auf das gleiche Verhalten, welches dem Schuldeingeständnis ihrer japanischen Tochtergesellschaft bei den 2012 erzielten Libor-Einigungen zugrunde lag.

Das Fed und das CT DOB haben außerdem im Rahmen einer gemeinsamen Unterlassungsanordnung festgestellt, dass UBS im Zusammenhang mit ihrem FX-Geschäft unsichere und unkorrekte Geschäftspraktiken betrieb. UBS wird eine Buße von 342 Millionen US-Dollar an das Fed zahlen und hat sich zu einer Reihe von Korrekturmaßnahmen verpflichtet.

Laut Unternehmensangaben hat UBS die erwähnten Einigungen vollständig durch Rückstellungen abgedeckt, so dass daraus keine finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis des zweiten Quartals 2015 resultieren werden.

Quelle: Pressemitteilung UBS

Die UBS AG ist eine Schweizer Großbank mit Hauptsitzen in Zürich und Basel. Das 1862 gegründete Unternehmen beschäftigt über 60.000 Mitarbeiter in mehr als 50 Ländern und verwaltet ein Vermögen in Höhe von rund 2,4 Billionen Schweizer Franken.(Stand: 31. Dezember 2013) (JF1)

www.ubs.com

Zurück

Recht

Im Interview auf Website seiner Arbeitgeberin erklärt Dr. Thorsten Pötzsch, ...

In ihrer aktuellen Aufsichtsmitteilung kündigt die Bundesanstalt für ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt