Urteil im sogenannten „Oppenheim-Verfahren“
Die 16. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Köln hat am 9. Juli 2015 im sogenannten „Oppenheim-Verfahren“ vier frühere Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim jeweils wegen besonders schwerer Untreue in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt. So wurde gegen den Angeklagten von Oppenheim eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und gegen die Angeklagten von Krockow und Pfundt jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Der Angeklagte Janssen ist zu einer (nicht mehr bewährungsfähigen) Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung sieht es die Kammer zum einen als erwiesen an, dass die vier Angeklagten im Jahr 2008 für das Bankhaus Sal. Oppenheim Anteile an einer Gesellschaft erwarben, welche eine Büroimmobilie in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt gekauft hatte. Dabei nahmen sie jedenfalls billigend in Kauf, dass die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Aufwendungen den Marktwert der Anteile – auch deutlich – überstiegen. Die Abteilung „Beteiligungen“ hatte vor diesem Hintergrund von dem Kauf der Anteile abgeraten. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Bankhaus Sal. Oppenheim durch dieses Vorgehen der Angeklagten einen Schaden in Höhe von 23,5 Millionen Euro – die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Marktwert der Gesellschaftsanteile zum Zeitpunkt des Kaufes – erlitten hat.
Zum anderen hat die Kammer festgestellt, dass die vier Angeklagten im September 2008 eine Darlehensgewährung in Höhe von 20 Millionen Euro und eine Kapitalerhöhung in Höhe von 59,8 Millionen Euro zugunsten der Arcandor AG durch das Bankhaus Sal. Oppenheim beschlossen, obwohl sie wussten, dass die Arcandor AG ansonsten insolvent gewesen wäre. Ein Sanierungskonzept für die Arcandor AG lag den Angeklagten nicht vor. Dem Bankhaus Sal. Oppenheim entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von nahezu 80 Millionen Euro.
Den drei zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten sind im Rahmen ihrer Bewährungsauflagen von der Kammer jeweils Zahlungen in Höhe von 300.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen aufgegeben worden. Die konkreten Einrichtungen wird die Kammer mit gesondertem Beschluss in den nächsten Wochen bestimmen.
Der weitere Angeklagte Esch ist wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.500 Euro (das heißt insgesamt 495.000 Euro) verurteilt worden. Die Kammer hat diesbezüglich festgestellt, dass der Angeklagte Esch Geschäftsführer der Gesellschaft ADG war, die ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Darlehen an Dritte gewährte, unter anderem im Jahr 2005 ein Darlehen über 380 Millionen Euro an Madelaine Schickedanz. Diese Darlehenssumme war der ADG zuvor von dem Bankhaus Sal. Oppenheim darlehensweise zur Verfügung gestellt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl den fünf Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft Köln steht das Rechtsmittel der Revision zu. Diese ist binnen einer Woche Urteilsverkündung einzulegen. (JF1)
Quelle: Pressemitteilung LG Köln